{"id":74,"date":"2016-11-30T10:35:58","date_gmt":"2016-11-30T09:35:58","guid":{"rendered":"http:\/\/musherpolice.de\/?page_id=74"},"modified":"2018-05-23T14:30:04","modified_gmt":"2018-05-23T13:30:04","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/musherpolice.de\/?page_id=74","title":{"rendered":"AGB\u00b4s"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nzum Versicherungsmaklervertrag<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Laufzeit des Maklerauftrages<br \/>\nDer Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem<br \/>\nGrund ohne Einhaltung von Fristen gek\u00fcndigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der<br \/>\nAuftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen<br \/>\nVersicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesen die k\u00fcnftige<br \/>\nBetreuungscourtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegen\u00fcber dem bisherigen<br \/>\nVersicherungsmakler eingestellt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nHaftung \/ Verj\u00e4hrung<br \/>\nDie Haftung des Versicherungsmaklers f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den ist im Falle leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung<br \/>\nseiner vertraglichen Pflichten auf die Pflichtversicherungssumme begrenzt. Soweit im Einzelfall das<br \/>\nRisiko eines h\u00f6heren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die M\u00f6glichkeit, den<br \/>\nHaftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine<br \/>\nVersicherungssumme zu erh\u00f6hen, die das \u00fcbernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt<br \/>\nhierzu eine Empfehlung ab.<br \/>\nF\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung von Nebenpflichten<br \/>\nentstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht.<br \/>\nEs gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsregelungen mit der Ma\u00dfgabe, dass die Anspr\u00fcche sp\u00e4testens<br \/>\nnach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde,<br \/>\nverj\u00e4hren.<br \/>\nDie Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus \u00a7\u00a7 60 oder 61 VVG.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nWeisungsgebundenheit<br \/>\nDer Versicherungsmakler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des<br \/>\nAuftraggebers zu informieren. Dar\u00fcberhinausgehende Informationen werden an Versicherer oder<br \/>\nsonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nAbtretungsverbot<br \/>\nS\u00e4mtliche sich aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Rechte oder Anspr\u00fcche des Auftraggebers<br \/>\ngegen den Versicherungsmakler sind nicht \u00fcbertragbar, abtretbar oder belastbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nErkl\u00e4rungsfiktion<br \/>\nDer Auftraggeber nimmt \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent<br \/>\nan, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die \u00c4nderungen der allgemeinen<br \/>\nGesch\u00e4ftsbedingungen durch den Versicherungsmakler in Textform angezeigt worden sind, der<br \/>\nAuftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der \u00c4nderungen keinen Widerspruch<br \/>\ngegen die \u00c4nderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem \u00c4nderungsschreiben<br \/>\nexplizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der \u00c4nderung gilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nRechtsnachfolge<br \/>\nDer Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertrags\u00fcbernahme durch einen anderen oder weiteren<br \/>\nVersicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erkl\u00e4rt<br \/>\nsich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die f\u00fcr die Vermittlung und Betreuung von<br \/>\nzuk\u00fcnftigen bzw. bestehenden Gesch\u00e4ften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nSchlussbestimmungen<br \/>\nSollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungsl\u00fccke<br \/>\nherausstellen, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame<br \/>\nBestimmung oder die Schlie\u00dfung der L\u00fccke hat vielmehr erg\u00e4nzend durch eine Regelung zu erfolgen,<br \/>\ndie dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am n\u00e4chsten kommt.<br \/>\nErf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der<br \/>\nSitz des Versicherungsmaklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des<br \/>\n\u00f6ffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\nRev.stand\u00a02.0 vom 07.05.2018<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\u00a0<a href=\"https:\/\/musherpolice.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Rev.stand-2.0-vom-07.05.2018.pdf\">PDF Download<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag Laufzeit des Maklerauftrages Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gek\u00fcndigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. 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